„Mission“
(Aufgaben)
Geistliches Leben
Hinarbeit auf ein regelmäßiges liturgisches und geistliches Leben und Aktivierung desselben in den Mitgliedsgemeinden, Belebung des orthodoxen Glaubens und Verstärkung des Bewußtseins der Gläubigen jeden Alters und jeder Nationalität für ihre kirchliche und religiöse Zugehörigkeit, insbesondere auch durch Religionsunterricht, Bilden von Chören und Durchführung von Fachtagungen und anderen religiösen Veranstaltungen.
Achtung und Toleranz
Für den Diözesanrat sind die Prinzipien von gegenseitiger Achtung und Toleranz sowie der Glaubenseinheit mit anderen orthodoxen Kirchen, der ökumenischen Zusammenarbeit mit Christen anderer Konfessionen und des Dialogs mit anderen Religionen maßgebend.
Soziale und gesellschaftliche Verpflichtung
Organisation und Errichtung eines karitativen Systems, Schaffung von Einrichtungen und strukturierten Hilfen für Menschen in sozialen Notlagen, Asylbewerbern und der Alten, Jugend- und Familienbetreuung, entweder durch eigene Mittel und Möglichkeiten oder durch Kooperation mit bereits bestehenden kirchlichen, sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen und Körperschaften in Deutschland.
Standards und Geschäftsordnung
Gründungs-, Aufbau- und Organisationshilfe für die einzelnen Gemeinden in Deutschland, durch Hilfestellung bei der Erarbeitung der Satzungen und Statuten mit dem Ziel, eine gemeinsame und einheitliche Verwaltung einzurichten.
Finanzen
Sammlung und Verwaltung von Finanzmitteln zur Unterstützung der Mitgliedsgemeinden und ihrer Organe.
Zu diesem Zweck werden von jeder Gemeinde folgende Unterlagen vorgelegt:
a) Rechenschafts- und Finanzbericht des vergangenen Jahres (bis zum 31. 3. des neuen Jahres);
b) Finanz- und Projektplanung für das nächste Jahr (31. 10. des laufenden Jahres).
Diese Unterlagen sind die Grundlage für die zentralen finanziellen und verwaltungstechnischen Planungen.
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Aufbau und Unterhaltung eines Medien- und Informationsdienstes, einerseits für die Bekanntmachung der Anliegen nach außen und die Öffentlichkeitsarbeit, andererseits zur innerkirchlichen Stärkung der Verbindungen und Kontakte der Mitgliedsgemeinden untereinander.
Kanones des orthodoxen Kirchenrechts
Grundlage für alle Aktivitäten sind die Kanones des orthodoxen Kirchenrechts
„Vision“
(Die Vision ist die Vorstellung des Wunschbildes, sie gibt Kraft, ist emotional und ist ein begeisterndes Bild von der Zukunft)
Der Diözesanrat Deutschland der Metropolie der griechisch-orthodoxen Kirche von Antiocheia (Rum-orthodox) in Europa versteht seine Arbeit als dazu dienend, eine Gesamtvision im Blick auf die zu ihm gehörenden Kirchengemeinden zu verwirklichen.
Im Kern dieser Vision steht die Verstärkung kirchlichen Bewusstseins, indem Kirchenmitglieder aus allen Altersstufen, vor allem aber die Kinder und die Jugendlichen, für die Wichtigkeit des von ihnen getragenen christlichen Glaubens sensibilisiert werden. Diese Sensibilisierung sollte ihnen dabei helfen, lebenswichtige Fragen zu beantworten (Identität, Rolle in der Gesellschaft) und konstruktiv mit Herausforderungen der postmodernen Welt umzugehen.
Zum kirchlichen Bewusstsein gehört aber außerdem ein entwickeltes Gemeinschatsgefühl, das auf der regelmäßigen Teilnahme am Leib und Blut Christi (Eucharistie) basiert: „Alle aber, die gläubig geworden waren, waren beieinander und hatten alle Dinge gemeinsam“ (Apg 2, 44). Es gilt also, dieses Gemeinschaftgefühl durch gegenseitigen Respekt, die Bereitschaft zum Gespräch, die Verstärkung der Kommunikation und die gegenseitige, auf allen Ebenen stattfindende Unterstützung zu vertiefen.
In Anbetracht dessen, dass das orthodoxe Menschenverständnis keine Trennung zwischen der Gotteserfahrung und den verschiedenen Bereichen des Alltagslebens sieht, betrachtet der Diözesanrat darüber hinaus die Entwicklung des Bildungsniveaus in den zu ihm gehörenden Kirchengemeinden als integralen Bestandteil seiner Vision. Junge Leute sollten in ihrem Bemühen, von den in Deutschland und im Ausland zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Möglichkeiten (fortgeschrittene Schulen, Universitäten, Forschungszentren) zu profitieren, gefördert werden.
Um die verschiedenen Aspekte dieser allgemeinen Vision zu verwirklichen, sollten die dafür notwendigen, schon existierenden kirchlichen und gesellschaftlichen Strukturen gefördert und weitere Strukturen geschaffen werden.
„Werte“
…sind zentraler Bestandteil vieler Verhaltensvorschriften.
Werte sind die Wegweiser, die uns ans Ziel bringen und sie beschreiben gleichzeitig „Wie“ (d.h. „Auf welche Art und Weise“) wir unseren Auftrag / Aufgaben zu erfüllen haben!
Unsere christlichen Werte
Glaubenfestigkeit, Liebe, Güte, Demut, Geduld und Freude
Kommunikation / Umgang Miteinander
Wir pflegen gute und langfristige Beziehungen innerhalb des Vorstandes, zu unseren Geistlichen und zu den Vorständen und Gemeindemitgliedern. Basis hierfür ist der respektvolle Umgang miteinander, der getragen ist durch Ehrlichkeit, Offenheit und Zuverlässigkeit.
Vertrauen
Glaubwürdiges handeln gegenüber unseren Schwestern und Brüdern der Gemeinden ist für uns selbstverständlich! Wir konzentrieren uns auf die Aufgaben, die uns auf dem Weg zu unseren Zielen vorwärts bringen und von deren Umsetzungserfolg wir auch überzeugt sind.
Verantwortung und Pflichterfüllung
Die gemeinsame Definition der angestrebten Ziele und Einvernehmen zwischen dem Diözesanrat mit den Gemeindevorständen sind die Basis für die Aufgaben und Pflichten. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir uns gegenseitig unterstützen.
Zuverlässigkeit
Wir halten Zusagen ein und stehen für gewissenhafte Aufgabenerfüllung. Unsere Schwestern und Brüder wissen, dass wir uns um die gemeinsam definierten Aufgaben kümmern.
Ehrlichkeit
Wir sind aufrichtig und offen zueinander. Wir nehmen Kritik als konstruktiven Beitrag zur Verbesserung an. Wir wecken mit unseren Aussagen keine Erwartungen, die wir nicht einhalten können.
Kulturelle Werte
Schutz und Pflege unserer kulturellen Werte wie Sitten, Bräuche, Traditionen und Sprache
Diözesanrat Deutschland